Weltweit Agrargüter aller Art

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WILLKOMMEN BEI DER GRANOSA AG


Leistungen

Für Sie als Lebens- oder Futtermittelproduzent beschaffen wir weltweit Agrargüter aller Art.
Ob konventionell oder BIO, unsere erfahrenen Händler und Sachbearbeiter sorgen für interessante und aktuelle Angebote und eine reibungslose Logistik. Damit haben wir uns auf dem Schweizer Markt eine führende Stellung erarbeitet.

Sortiment


Sortiment – konventionell und BIO

Mahl- und Futtergetreide Weizen, Gerste, Dinkel, Roggen, Triticale, Hafer, Nackthafer, Mais, Grünkern, Emmer, Einkorn, Schälgerste
Gluten-freies Getreide Hirse, Buchweizen
Senfsaaten Gelbsenfsaat, Braunsenfsaat, Oriental Senfsaat
Saaten Leinsaaten braun, gelb Sonnenblumenkerne
Sesam
Sojabohne
Mohn
Kürbiskern
Gewürze Koriander, Kümmel
Eiweissträger Erbse, Lupine, Ackerbohne, Wicke
Luzernemehlpellets
Sojabohne FM
Sojaschrot/-kuchen
Rapsschrot/-kuchen
Leinschrot/-kuchen
Sonnenblumenschrot/-kuchen
Futtermittel Sonnenblume schwarz, gestreift
Kleie
Zuckerrübenschnitzel
Apfeltrester
Sorghum weiss, rot
Saflor
Kanariensaat
Hanfsaat
Johannisbrot
Austernschalen
Futterkalke
Stärke / Stärkederivate
Pflanzliche / tierische Fette
Spezialprodukte Bierhefe, Riesenbohne, Mariendistel

Portrait

TEAM

 

Christian Eberle

Geschäftsführer

T: +41 71 844 98 21

F: +41 71 844 98 23

Email

 

gran_hruza_franz

 

Franz Hruza

Handel

T: +43 1 953953 7

F: +43 1 953953 7

Mobile : +43 664 2100 343

Email

 

Dima

 

Dmytro Sidenko

Beschaffung Getreide

T: +41 71 844 98 24

F: +41 71 844 98 30

Email

 

 

Andreas Heuberger

Qualitätssicherung

T: +41 71 844 98 27

F: +41 71 844 98 30

Email

 

 

 

Jyldyz Sharshenbaeva

Verkaufsadministration

T: +41 71 844 98 31

F: +41 71 844 98 30

Email

 

 

Katarina

 

Katarina Katic

Verkaufsadministration

T: +41 71 844 98 35

F: +41 71 844 98 30

Email

 

 

huong

 

Hue Huong Tran

Buchhaltung

T.: +41 71 844 98 39

F.: +41 71 844 98 49

Email

 

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Bruno Brunner

Handel biologische / konventionelle Produkte

T: +41 71 844 98 42

F: +41 71 844 98 30

Email

 

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Christian P. Treffler

Handel Getreide

T: +41 71 844 98 26

F: +41 71 844 98 30

Email

 

 

 

Kai Mussnig

Leitung Qualitätssicherung

T: +41 71 844 98 41

F: +41 71 844 98 30

Email

 

Amina

 

Amina Halkic

Qualitätssicherung

T: +41 71 844 98 46

F: +41 71 844 98 49

Email

 

 

Lieberherr_gross

 

Stefan Lieberherr

Verkaufsadministration

T: +41 71 844 98 36

F: +41 71 844 98 30

Email

 

 

Marconato_gross

 

Claudia Marconato

Leitung Buchhaltung

T: +41 71 844 98 45

F: +41 71 844 98 30

Email

 

 

 

QUALITÄT

Leistung/Qualität:

Als verlässlicher Partner von Lebens- oder Futtermittelproduzenten garantieren wir die Erbringung der vereinbarten Marktleistung. Die Erfüllung folgender Normen garantiert die Umsetzung eines konsequenten Qualitätsmanagements:

 

 

 

logo_iso_de FSSC 22000

Download Zertifikat

 logo_bio-suisse     logo_bio-eu CH BIO
Download Zertifikat
Bio Suisse / EU Bio

Download Zertifikat

logo_demeter demeter
Download Zertifikat
GMP+

Download Zertifikat

 

Unser Leitbild ist in deutscher Sprache auf Anfrage verfügbar.

MITGLIEDSCHAFTEN

 

VSGF – Verband des Schweizerischen Getreide- und Futtermittelhandels

GAFTA – The Grain & Feed Trade Association

– Schweizerische Getreide- und Produktenbörse

Réservesuisse

BIO-SUISSE

GESCHICHTE

 

1930 Gründung der GRANOSA AG in Basel

1976 Verlegung des Geschäftssitzes nach Goldach

1997 Verlegung des Geschäftssitzes nach Rorschach

und Integration des Handelsgeschäfts der OMAG AG

2008 Verlegung des Geschäftssitzes nach St. Gallen

 

Die GRANOSA AG ist ein unternehmergeführtes Familienunternehmen und 100%-ige Tochtergesellschaft der Caleb AG.

 

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AVB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB)

 

Die vorliegenden AVB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Parteien mit Wirkung ab 1.5.2008

 

Download als PDF

 

1 Usanzen

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB) bilden integrierenden Bestandteil aller Lieferverhältnisse zwischen der GRANOSA AG und dem Käufer. Allgemeine Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn diese durch die GRANOSA AG ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden. Ein Schweigen auf Zustellung oder Verweis auf solche Bedingungen bedeutet deren Ablehnung. Mit Annahme der ersten Lieferung anerkennt der Käufer die AVB der GRANOSA AG und verzichtet auf seine Allgemeinen Bedingungen, selbst wenn diese in späteren Dokumenten wie Offerten, Rechnungen und Lieferscheinen erwähnt werden. Einzelne Abweichungen gelten immer nur für den Einzelfall bzw. sind auftragsbezogen. Ergänzend zu diesen AVB oder anderen vertraglich vereinbarten Regelungen gelten die Usanzen der Schweizer Getreidebörse Luzern. In jedem Falle gilt schweizerisches Recht.

 

2 Frachtparitäten

Der Verkäufer kann in Abweichung des vereinbarten Übergabeortes die Ware über einen anderen Grenz- oder Inlandort liefern und diesen als Übergabeort erklären; allfällige daraus entstehenden Frachtdifferenzen werden dem Käufer vergütet oder belastet.

 

3 Abgangsgewicht

Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für die Berechnung das festgestellte Abgangsgewicht.

 

4 Privatsilowagen

Sind innert eines Werktages vom Käufer franko Schweizergrenze gemäss Weisung des Verkäufers zu reexpedieren. Für allfällige Kosten, die bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung entstehen, haftet der Käufer. Die Reexpeditionskosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern er für den Vortransport Frachtzahler war.

 

5 LKW Abfuhr

Durch eine vom Käufer veranlasste LKW Abfuhr entstehende Mehrspesen irgendwelcher Art gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Leerfahrten und Kosten, wenn Lastwagen zur Ladung beordert werden, bevor die Ware zur Abfuhr bereitgestellt worden ist.

 

6 Lieferung ab Pflichtlager

Gilt als normale Erfüllung. Die Auswirkungen von Änderungen von Zöllen und Einfuhrabgaben übertragen sich auf die gelieferten Pflichtlagerpartie und werden auf der kontrahierten Ware per Datum der Erfüllung der Lieferung abgerechnet.

 

7 Behördliche Massnahmen

Alle Verpflichtungen, die dem Verkäufer durch behördliche Massnahmen auferlegt werden, gehen zu Lasten des Käufers.

 

8 Inländische Ölkuchen

Mehr- oder Minderkosten für Futtermittel der inländischen Ölwerke werden gemäss gängiger Praxis des betreffenden Ölwerkes abgerechnet.

 

9 Reklamationen

Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich – erforderlichenfalls durch Anfertigung einer Analyse und / oder Probeverarbeitung – darauf hin zu untersuchen, ob diese einwandfrei und für den vorgesehen Verwendungszweck geeignet ist. Rügen wegen Qualitätsdifferenzen oder Beanstandungen irgendwelcher Art müssen vor einer Vermischung, Weiterverarbeitung, Weiterveräusserung oder Weiterlieferung der Ware unter Einhaltung der Bestimmungen der Usanzen über die Musterziehung und Tatbestandsaufnahme sowie der Anleitung für die Probeentnahmen am Übergabeort erfolgen. Ansonsten erlischt jeglicher Anspruch des Käufers. Insbesondere gelten Art. 32, 37, 38 und 39 der Usanzen bezüglich Mängelrüge. Die Vermischung, Weiterverarbeitung, Weiterveräusserung und Weiterlieferung der Ware, bei der Mängel festgestellt wurden bzw. bei Anwendung äusserster Sorgfalt hätten festgestellt werden können, erfolgt ausschliesslich auf das Risiko des Kunden. Ein allfälliges Gewichtsmanko muss am Übergabeort durch die dazu befugten Organe der Bahn, des Lagerhauses oder des Spediteurs in Übereinstimmung mit Art. 5 und 6 der Usanzen festgestellt werden. In jedem Fall müssen die Regressrechte gegenüber verantwortlichen Organen gewahrt bleiben.

 

10 Analysen- und Naturalgewichtsabrechnung

Analysen- und Naturalgewichtsabrechnungen werden aufgrund des Vertragspreises abzüglich importbedingter Abgaben und Kosten erstellt. Die Abrechnung erfolgt gemäss den Usanzen im Seelöschhafen bzw. den Usanzen des Herkunftslandes.

 

11 Vorauszahlungen und Verzugszinsen

Der Verkäufer behält sich jederzeit das Recht vor, die Ware – auch entgegen den vertraglichen Zahlungsbedingungen – nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen berechnet.

 

12 Schiedsgericht

Allfällige Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, werden durch das Schiedsgericht der Schweizer Getreidebörse Luzern endgültig beurteilt.

 

13 Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten, die nicht unter die Schiedsgerichtbarkeit fallen, gilt als Gerichtsstand der Sitz der GRANOSA AG.

 

14 Schlussbestimmungen

Sämtliche Abänderungen dieser Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich vereinbart werden.

St. Gallen, im Mai 2008

JOBS

Fachfrau/-mann Spedition/Import/Export
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Kontakt

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GRANOSA AG

Poststrasse 15

9000 St. Gallen

Schweiz

Telefon: +41 71 844 98 20

Fax:      +41 71 844 98 30

Email: info@granosa.ch

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