Weltweit Agrargüter aller Art
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WILLKOMMEN BEI DER GRANOSA AG
Leistungen
Für Sie als Lebens- oder Futtermittelproduzent beschaffen wir weltweit Agrargüter aller Art.
Ob konventionell oder BIO, unsere erfahrenen Händler und Sachbearbeiter sorgen für interessante und aktuelle Angebote und eine reibungslose Logistik. Damit haben wir uns auf dem Schweizer Markt eine führende Stellung erarbeitet.
Sortiment
Sortiment – konventionell und BIO
Mahl- und Futtergetreide | Weizen, Gerste, Dinkel, Roggen, Triticale, Hafer, Nackthafer, Mais, Grünkern, Emmer, Einkorn, Schälgerste |
Gluten-freies Getreide | Hirse, Buchweizen |
Senfsaaten | Gelbsenfsaat, Braunsenfsaat, Oriental Senfsaat |
Saaten | Leinsaaten braun, gelb Sonnenblumenkerne Sesam Sojabohne Mohn Kürbiskern |
Gewürze | Koriander, Kümmel |
Eiweissträger | Erbse, Lupine, Ackerbohne, Wicke Luzernemehlpellets Sojabohne FM Sojaschrot/-kuchen Rapsschrot/-kuchen Leinschrot/-kuchen Sonnenblumenschrot/-kuchen |
Futtermittel | Sonnenblume schwarz, gestreift Kleie Zuckerrübenschnitzel Apfeltrester Sorghum weiss, rot Saflor Kanariensaat Hanfsaat Johannisbrot Austernschalen Futterkalke |
Stärke / Stärkederivate | |
Pflanzliche / tierische Fette | |
Spezialprodukte | Bierhefe, Riesenbohne, Mariendistel |
Portrait
TEAM
Christian Eberle
Geschäftsführer
T: +41 71 844 98 21
F: +41 71 844 98 23
Franz Hruza
Handel
T: +43 1 953953 7
F: +43 1 953953 7
Mobile : +43 664 2100 343
Dmytro Sidenko
Beschaffung Getreide
T: +41 71 844 98 24
F: +41 71 844 98 30
Andreas Heuberger
Qualitätssicherung
T: +41 71 844 98 27
F: +41 71 844 98 30
Jyldyz Sharshenbaeva
Verkaufsadministration
T: +41 71 844 98 31
F: +41 71 844 98 30
Katarina Katic
Verkaufsadministration
T: +41 71 844 98 35
F: +41 71 844 98 30
Hue Huong Tran
Buchhaltung
T.: +41 71 844 98 39
F.: +41 71 844 98 49
Bruno Brunner
Handel biologische / konventionelle Produkte
T: +41 71 844 98 42
F: +41 71 844 98 30
Christian P. Treffler
Handel Getreide
T: +41 71 844 98 26
F: +41 71 844 98 30
Kai Mussnig
Leitung Qualitätssicherung
T: +41 71 844 98 41
F: +41 71 844 98 30
Amina Halkic
Qualitätssicherung
T: +41 71 844 98 46
F: +41 71 844 98 49
Stefan Lieberherr
Verkaufsadministration
T: +41 71 844 98 36
F: +41 71 844 98 30
Claudia Marconato
Leitung Buchhaltung
T: +41 71 844 98 45
F: +41 71 844 98 30
QUALITÄT
Leistung/Qualität:
Als verlässlicher Partner von Lebens- oder Futtermittelproduzenten garantieren wir die Erbringung der vereinbarten Marktleistung. Die Erfüllung folgender Normen garantiert die Umsetzung eines konsequenten Qualitätsmanagements:
FSSC 22000 | ||
CH BIO Download Zertifikat |
Bio Suisse / EU Bio | |
demeter Download Zertifikat |
||
GMP+ |
Unser Leitbild ist in deutscher Sprache auf Anfrage verfügbar.
GESCHICHTE
1930 Gründung der GRANOSA AG in Basel
1976 Verlegung des Geschäftssitzes nach Goldach
1997 Verlegung des Geschäftssitzes nach Rorschach
und Integration des Handelsgeschäfts der OMAG AG
2008 Verlegung des Geschäftssitzes nach St. Gallen
Die GRANOSA AG ist ein unternehmergeführtes Familienunternehmen und 100%-ige Tochtergesellschaft der Caleb AG.
AVB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB)
Die vorliegenden AVB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Parteien mit Wirkung ab 1.5.2008
1 Usanzen
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB) bilden integrierenden Bestandteil aller Lieferverhältnisse zwischen der GRANOSA AG und dem Käufer. Allgemeine Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn diese durch die GRANOSA AG ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden. Ein Schweigen auf Zustellung oder Verweis auf solche Bedingungen bedeutet deren Ablehnung. Mit Annahme der ersten Lieferung anerkennt der Käufer die AVB der GRANOSA AG und verzichtet auf seine Allgemeinen Bedingungen, selbst wenn diese in späteren Dokumenten wie Offerten, Rechnungen und Lieferscheinen erwähnt werden. Einzelne Abweichungen gelten immer nur für den Einzelfall bzw. sind auftragsbezogen. Ergänzend zu diesen AVB oder anderen vertraglich vereinbarten Regelungen gelten die Usanzen der Schweizer Getreidebörse Luzern. In jedem Falle gilt schweizerisches Recht.
2 Frachtparitäten
Der Verkäufer kann in Abweichung des vereinbarten Übergabeortes die Ware über einen anderen Grenz- oder Inlandort liefern und diesen als Übergabeort erklären; allfällige daraus entstehenden Frachtdifferenzen werden dem Käufer vergütet oder belastet.
3 Abgangsgewicht
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für die Berechnung das festgestellte Abgangsgewicht.
4 Privatsilowagen
Sind innert eines Werktages vom Käufer franko Schweizergrenze gemäss Weisung des Verkäufers zu reexpedieren. Für allfällige Kosten, die bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung entstehen, haftet der Käufer. Die Reexpeditionskosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern er für den Vortransport Frachtzahler war.
5 LKW Abfuhr
Durch eine vom Käufer veranlasste LKW Abfuhr entstehende Mehrspesen irgendwelcher Art gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Leerfahrten und Kosten, wenn Lastwagen zur Ladung beordert werden, bevor die Ware zur Abfuhr bereitgestellt worden ist.
6 Lieferung ab Pflichtlager
Gilt als normale Erfüllung. Die Auswirkungen von Änderungen von Zöllen und Einfuhrabgaben übertragen sich auf die gelieferten Pflichtlagerpartie und werden auf der kontrahierten Ware per Datum der Erfüllung der Lieferung abgerechnet.
7 Behördliche Massnahmen
Alle Verpflichtungen, die dem Verkäufer durch behördliche Massnahmen auferlegt werden, gehen zu Lasten des Käufers.
8 Inländische Ölkuchen
Mehr- oder Minderkosten für Futtermittel der inländischen Ölwerke werden gemäss gängiger Praxis des betreffenden Ölwerkes abgerechnet.
9 Reklamationen
Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich – erforderlichenfalls durch Anfertigung einer Analyse und / oder Probeverarbeitung – darauf hin zu untersuchen, ob diese einwandfrei und für den vorgesehen Verwendungszweck geeignet ist. Rügen wegen Qualitätsdifferenzen oder Beanstandungen irgendwelcher Art müssen vor einer Vermischung, Weiterverarbeitung, Weiterveräusserung oder Weiterlieferung der Ware unter Einhaltung der Bestimmungen der Usanzen über die Musterziehung und Tatbestandsaufnahme sowie der Anleitung für die Probeentnahmen am Übergabeort erfolgen. Ansonsten erlischt jeglicher Anspruch des Käufers. Insbesondere gelten Art. 32, 37, 38 und 39 der Usanzen bezüglich Mängelrüge. Die Vermischung, Weiterverarbeitung, Weiterveräusserung und Weiterlieferung der Ware, bei der Mängel festgestellt wurden bzw. bei Anwendung äusserster Sorgfalt hätten festgestellt werden können, erfolgt ausschliesslich auf das Risiko des Kunden. Ein allfälliges Gewichtsmanko muss am Übergabeort durch die dazu befugten Organe der Bahn, des Lagerhauses oder des Spediteurs in Übereinstimmung mit Art. 5 und 6 der Usanzen festgestellt werden. In jedem Fall müssen die Regressrechte gegenüber verantwortlichen Organen gewahrt bleiben.
10 Analysen- und Naturalgewichtsabrechnung
Analysen- und Naturalgewichtsabrechnungen werden aufgrund des Vertragspreises abzüglich importbedingter Abgaben und Kosten erstellt. Die Abrechnung erfolgt gemäss den Usanzen im Seelöschhafen bzw. den Usanzen des Herkunftslandes.
11 Vorauszahlungen und Verzugszinsen
Der Verkäufer behält sich jederzeit das Recht vor, die Ware – auch entgegen den vertraglichen Zahlungsbedingungen – nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen berechnet.
12 Schiedsgericht
Allfällige Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, werden durch das Schiedsgericht der Schweizer Getreidebörse Luzern endgültig beurteilt.
13 Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten, die nicht unter die Schiedsgerichtbarkeit fallen, gilt als Gerichtsstand der Sitz der GRANOSA AG.
14 Schlussbestimmungen
Sämtliche Abänderungen dieser Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich vereinbart werden.
St. Gallen, im Mai 2008
JOBS
Fachfrau/-mann Spedition/Import/Export
Details HIER
Kontakt
GRANOSA AG
Poststrasse 15
9000 St. Gallen
Schweiz
Telefon: +41 71 844 98 20
Fax: +41 71 844 98 30
Email: info@granosa.ch
Granosa AG
Routenplaner Schreiben Sie den ersten Bericht
Adresse : Poststrasse 15, 9000 St. Gallen, Schweiz.
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